Deutscher Steuerberatertag | Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende
Allgemeine Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Veranstalter der Veranstaltung „Deutscher Steuerberatertag“ ist das Deutsches Steuerberaterinstitut e.V., Littenstraße 10, 10179 Berlin, Deutschland (im Folgenden nur noch: Veranstalter).
(2) Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am jeweiligen Deutschen Steuerberatertag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer (Besucher).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Vertragsgegenstand
(1) Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
(2) Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, über das Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters oder durch mündliche Absprache gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot für den Vertrags-schluss ab.
(3) Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb von 14 Tagen annimmt.
(4) Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile des Deutschen Steuerberatertags ändern, wenn dies erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert würden.
(5) Diese Bedingungen gelten für die Durchführung von Deutschen Steuerberatertagen als Präsenzveranstaltung, als digitale Veranstaltung oder als hybride Veranstaltung (d.h. Teile werden in Präsenz, andere Teile digital durchgeführt) gleichermaßen, soweit nicht in den nachfolgenden Bedingungen eigene Bestimmungen für eine konkrete Durchführungsart benannt sind.
§ 3 Teilnehmergebühren
(1) Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus den Preisangaben oder den Angeboten des Veranstalters.
(2) Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind Kosten für Hotelübernachtungen inkl. Extras, für An- und Abreise sowie für Transfers zum Tagungsort oder Übermittlungs- und Anschlusskosten bzw. Mobilfunkkosten bei Online-Teilnahme.
(3) Sämtliche Zahlungen, soweit Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden, sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
(4) Sämtliche Preise des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, soweit nicht ohnehin ausdrücklich ein Nettopreis und ein Bruttopreis angegeben sind.
(5) Rechnungen kann der Veranstalter auch ausschließlich elektronisch versenden. Hierfür gibt der Teilnehme rauf Verlangen eine Mailadresse bekannt, an die die Rechnung(en) wirksam versendet werden können.
(6) Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer ohne ein Verschulden des Veranstalters und außerhalb Höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden die ausgewiesenen Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.
§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn
a. er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder
b. er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.
(2) Der Teilnehmer wird darüber informiert, dass von ihm Bilder, Ton und Videoaufnahmen angefertigt werden können. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden.
Die Aufnahmen gibt der Veranstalter auch an seine Mitgliedsverbände zur dortigen Nutzung weiter:
• Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe Baden-Württemberg e.V., Hegelstr. 33, 70174 Stuttgart
• LSWB -Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., Hansastr. 32, 80686 München
• Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V., Littenstr. 10, 10179 Berlin
• Steuerberaterverband Düsseldorf e.V., Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf
• Steuerberater-Verband e.V. Köln, Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln
• Steuerberaterverband Hamburg e.V., Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg
• Steuerberaterverband Hessen e.V., Mainzer Landstr. 211, 60326 Frankfurt/Main
• Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V., Schillerstraße 10, 28195 Bremen
• Bremer Steuer-Institut e.V., Schillerstraße 10, 28195 BremenSteuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Ostseeallee 40, 18107 Rostock
• Steuerberaterverband Niedersachsen -Sachsen-Anhalt e.V., Zeppelinstr. 8, 30175 Hannover
• Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz e.V., Hölderlinstr. 1, 55131 Mainz
• Verband der steuerberatenden Berufe im Saarland e.V., c/o Berater-Centrum, Merziger Str. 82, 66763 Dillingen / Saar
• Steuerberaterverband Sachsen e.V., Bertolt-Brecht-Allee 22, 01309 Dresden
• Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V., Willy-Brandt-Ufer 10, 24143 Kiel
• Steuerberaterverband Thüringen e.V., Kartäuserstr. 27 a, 99084 Erfurt
• Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V., Gasselstiege 33, 48159 Münster
Auf Wunsch teilt der Veranstalter weitere Kontaktdaten seiner Mitgliedsverbände gerne mit. Die Aufnahmen werden im Übrigen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Auf die Datenschutzinformationen des Veranstalters wird verwiesen.
(3) Bedingungen für Präsenzveranstaltungen:
Wird ein Deutscher Steuerberatertag ganz oder teilweise in Präsenzform durchgeführt, gelten folgende besonderen Bedingungen:
a. Der Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Anreise, Rückreise und Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. not-wendiger Unterlagen) verantwortlich.
b. Es gelten die zum Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.
Es ist Bedingung der Einlassberechtigung, dass der Teilnehmer diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann und wird und an der Einhaltung der Hygieneregeln und Auflagen mitwirkt.
Die Hygieneregeln und Auflagen senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung eines jeden Infektionsgeschehens angepasst werden können.
Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
Diese Bestimmungen gelten für jede Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, bei deren Auftreten oder Verbreitung eine Behörde für den Veranstaltungsort Maßnahmen anordnet oder auch nur empfiehlt.
c. Die Bestimmungen in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Maßnahmen gelten sinngemäß auch für jegliche Art von Sicherheitsbestimmungen, die von staatlicher, kommunaler oder behördlicher Seite erlassen, vorgegeben oder in Bezug auf die Veranstaltung empfohlen werden.
(4) Bedingungen für virtuelle Veranstaltungen:
Wird ein Deutscher Steuerberatertag ganz oder teilweise in virtueller Form durchgeführt, gelten folgende besonderen Bedingungen:
a. Durch die Online-Teilnahme können zusätzliche Kosten durch den Internet- oder Mobilfunkanbieter entstehen.
b. Der Teilnehmer ist für die Aufbringung der für die digitale Teilnahme oder Nutzung notwendigen technischen Anforderungen selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Diese Anforderungen entsprechen dem üblichen Maß und können beim Veranstalter erfragt werden.
c. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des technischen Anbieters, ebenso dessen Datenschutzinformationen. Beide können beim Veranstalter erfragt werden, bzw. stehen beim Einloggen in die virtuelle Veranstaltung zur Verfügung.
§ 5 Urheberrechte
(1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für eigene berufliche oder private Zwecke und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.
(2) Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder der Teilnehmer sie zu privaten Zwecken erstellt. Der Teilnehmer ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte).
§ 6 Kündigung des Veranstalters
(1) Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.
(2) Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn sich durch äußere Umstände, die er nicht zu vertreten hat, die mögliche Teilnehmerzahl im geplanten Veranstaltungsraum verringert. In diesem Fall haben frühere Buchungen Vorrang vor späteren Buchungen. In diesem Fall greifen die hier vereinbarten Bestimmungen zur Höheren Gewalt.
§ 7 Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Soweit der Teilnehmer den Teilnehmervertrag aus einem Grund aufheben möchte, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat und der nicht auf Höherer Gewalt beruht, kann der Teilnehmer stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Veranstalter kann bei einer Stornierung ohne weiteren Nachweis pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungspauschalen betragen:
• Bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei.
• Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.
• Danach 95 % der Teilnahmegebühr.
Soweit der Teilnehmer nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen.
Der Veranstalter kann anstelle der pauschalen Stornierungspauschalen auch die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen.
Der Teilnehmer kann bei Stornierung zur Vermeidung von Stornierungskosten einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.
(2) Soweit der Veranstalter pro Teilnehmer an die von ihm gemietete Veranstaltungsstätte eine Pauschale für Gastronomie/Catering usw. (Tagungspauschale, Verpflegungspauschale) zahlen muss, so ist der Teilnehmer im Falle seiner Stornierung verpflichtet, diese Pauschale bzw. die dort entstandenen Stornierungskosten zu erstatten. Dies gilt entsprechend für andere Fremdkosten, die bei Dritten entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer die Tagungspauschale oder sonstige Fremdkosten direkt dem jeweiligen Leistungsträger schuldet und der Leistungsträger diese Kosten beim Veranstalter geltend macht; insoweit ist der Teilnehmer zur Freistellung verpflichtet.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung oder der digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
(2) Dies gilt auch, wenn einer seiner Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen ihm gegenüber nicht erbringen kann und ein Wechsel des Leistungsträgers ihm nicht mehr möglich oder ihm unzumutbar ist.
(3) In diesen Fällen erstattet er bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück. Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen nicht.
(4) Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Präsenzveranstaltung, ist eine Online-Übertragung dieser Präsenzveranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar für einen der Vertragspartner.
(5) Es gilt als vereinbart, dass als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1 auch die Empfehlung von hoheitlicher oder staatlicher Seite (Bund, Land, Ministerien, Polizei, Landeskriminalamt, Behörden, Bundesämter oder Bundesanstalten, Landesämter oder Landesanstalten, Robert Koch-Institut oder vergleichbarer Einrichtungen) gilt, die Veranstaltung nicht durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung).
(6) Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn uns die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der in Absatz 5 genannten Stellen, soweit der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat, wirtschaftlich unzumutbar im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB ist.
(7) Es wird widerleglich vermutet, dass sich der Veranstalter auf Höhere Gewalt im Sinne von Absatz 1 berufen kann, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich vermutet, dass er sich nicht auf Höhere Gewalt berufen kann, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
(8) Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern oder Aussteller oder Referenten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an der Veranstaltung absagen, und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung mit der Rechtsfolge des Absatz 1 abzusagen.
(9) Als milderes Mittel vor einer Absage der gesamten Veranstaltung oder Teile davon als Präsenzveranstaltung aufgrund Höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise virtuell/digital durchzuführen. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Teilnehmergebühren angemessen anzupassen und etwaige Mehrzahlungen an den Teilnehmer zu erstatten. Es entstehen durch eine Höhere Gewalt-bedingte Verlegung in den digitalen Bereich keine Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter. Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn für ihn die Teilnahme an dem geänderten Format unzumutbar oder sinnlos geworden ist.
Dies gilt auch, soweit der Veranstalter nur einen Teil der Teilnehmer zur Präsenzveranstaltung zulässt, den anderen Teilnehmer im Übrigen die Auslieferung der Veranstaltung auf digitalem Weg anbietet.
(10) Beide Vertragspartner können sich auf Höhere Gewalt auch berufen, wenn sie den Vertrag im Wissen um ein längere Zeit andauerndes Ereignis oder ein bevorstehendes Ereignis schließen, soweit der konkrete Eintritt nicht bereits unumstößlich feststeht und dies allgemein in der Öffentlichkeit bekannt ist.
§ 9 Haftung des Veranstalters
(1) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig odervorsätzlich verursacht wurden.
(2) Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Für beim Teilnehmer vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Um-fang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.
(2) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter ist aber berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
§ 12 EU-Plattform zur Onlinestreitbeilegung
(1) Die EU stellt eine Internet-Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese OS-Plattform soll dazu dienen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Plattformen bei online geschlossenen Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen möglichst schnell und effektiv beizulegen.
(2) Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) weist der Veranstalter den Teilnehmer daher auf den Link zur dieser OS-Plattform hin. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung kann hier aufgerufen werden:
Zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
(3) Ebenfalls gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung nennt der Veranstalter in diesem Zusammenhang seine E-Mail-Adresse: info@steuerberatertag.de.
(4) Der Veranstalter weist darauf hin, dass er zur Durchführung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist und an einem solchen Verfahren auch nicht freiwillig teilnimmt.
Stand der Allgemeinen Teilnahmebedingungen: Mai 2021.